AGB
§ 1 Geltung
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle vom Fotografen und/oder seinen Erfüllungsgehilfen (Assistenten/Mitarbeiter)
durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen nebst Erweiterungen dieses Vertrages als ausdrücklich
miteinbezogen.
2. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge der Auftraggeber.
3. Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Fotografen, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die
Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.
4. Wenn der Auftraggeber den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.
5. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige
Geschäftsbedingungen der Auftraggeber finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen
getroffen, die schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
6. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder
in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (hierunter fallen insbesondere Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in
digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative und jedwedes Bildmaterial, das mit der
jeweils verwendeten Kamera produziert worden ist usw.).
§ 2 Auftrag
1. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei den vom Fotografen gelieferten Fotos um urheberrechtlich geschützte
Lichtbildwerke im Sinne von
§ 2 Absatz 1 Ziffer 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
2. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von
unbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Mit Übergabe der Bilder im JPEG-Format an den Auftraggeber
haftet der Auftraggeber für Verlust, Untergang und Beschädigung. Der Fotograf ist nicht zur Speicherung der digitalen
Bilddateien über diesen Zeitpunkt der Übergabe hinaus verpflichtet. Die Mindestanzahl der Fotos wird durch die Bestätigung
des Angebots bestimmt.
3. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen
Informationen rechtzeitig vorliegen.
4. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige
Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche
Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen.
5. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste bei Hochzeiten, auch tatsächlich fotografiert werden.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind
innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und
mangelfrei angenommen.
§ 3 Nutzungs- und Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu.
Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.
2. Der Auftragnehmer überträgt auf erstes Anfordern jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber.
Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung oder Weiterbearbeitung (z.B.
durch Foto-Composing, Filtermontage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich
geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung durch den Fotografen in
Textform. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, die dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
3. Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den
Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorheriger Zustimmung des Fotografen in Textform erfolgen. Dies gilt auch
für Bilddateien, die durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.
4. Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes
genannt zu werden. Für den Fall, dass Fotos in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden dürfen, hat die Urhebernennung
durch die Verlinkung eines Profils des Fotografen zu erfolgen, sofern dieser ein solches in dem jeweiligen sozialen Netzwerk
unterhält.
5. Bei jeglicher unberechtigten (insbesondere bei ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten und über die den Auftraggebern
eingeräumten Rechte hinausgehenden) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu
kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen. Die
Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche durch den Fotografen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
6. Durch die bei Übertragung von Nutzungsrechten vorgesehenen Strafzahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
7. Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen müssen schriftlich vereinbart werden.
§ 4 Zahlungsbedingungen und Preisangaben
1. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Steuer.
2. Preisänderungen bei Nachbestellungen und zukünftigen Aufträgen bleiben vorbehalten, ausgenommen davon sind
verbindliche Bestellungen, die Bestandteil des Vertrages sind.
3. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
bleiben die gelieferten Fotos, einschließlich gelieferter CDs/DVDs oder anderer Datenträger, Eigentum des Fotografen. Ebenso
verbleiben alle Rechte an den Fotos beim Fotografen.
4. Zahlungen sind per Überweisung oder bar zu leisten. Gegen Ansprüche des Fotografen kann der Auftraggeber nur dann
aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.
5. Mit der Unterzeichnung des Vertrages ist eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 50 % fällig. Erst mit Eingang der
Gebühr beim Fotografen gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so
ist der Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.
§ 5 Einräumung Veröffentlichungsrechte
1. Durch die Inanspruchnahme der Veröffentlichungsoption willigen die Auftraggeber ein, dass der Fotograf die Fotos im
Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen der Fotos (z.B. für Ausstellungen, Messen,
Homepages, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten usw.) vornehmen darf. Der Fotograf darf die Fotos auch
Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung des Fotografen dient.
2. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch die Gäste der Hochzeit darauf
hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern,dass sie in diesem Fall die
Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der
Bilder besitzen, und erklären sich selbst damit auch einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen
dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber den Fotografen von der Haftung vollumfänglich freistellen.
3. Der Fotograf wird im Rahmen der üblichen Sorgfalt darauf achten, dass weder dem Brautpaar noch den Gästen ein Schaden
durch die Veröffentlichung der Fotos zugefügt wird. Für Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen sowie andere Dritte, derer
sich der Fotograf in diesem Zusammenhang bedient, wird nicht gehaftet.
4. Bei allen Veröffentlichungen werden ausschließlich die Vornamen/Fantasienamen des Brautpaares publiziert.
5. Der Fotograf verzichtet in seinem Nutzungsrecht im Rahmen der Veröffentlichungsrechte auf Weiterverkauf der Fotos zur
Zweitnutzung.
§ 6 Vergütung & Rechnungsstellung
1. Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet.
2. Über den jeweiligen Auftrag hinausgehende Arbeiten oder Erweiterungen (sofern nicht Teil einer Zusatzoption) werden nach
geleisteten Stunden abgerechnet. Der Fotograf wird auf Aufforderung eine Stundenabrechnung erstellen.
3. Eventuell anfallende Reisekosten (Kilometerpauschale, Hotelkosten usw.) des Fotografen werden pro Person gesondert
berechnet und sind in den Preisen der Hochzeitspakete und Zusatzoptionen nicht enthalten.
4. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf oder dessen Erfüllungsgehilfe
nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des
Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen
Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder
Tagessatz, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
§ 7 Haftung, Haftungsausschluss und Gefahrübergang
1. Für Schäden gleich welcher Art haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft herbeigeführt haben.
2. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.
3. Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit maximal mit dem Wert des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes.
4. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, die ihre Leistungen auf eigene Rechnung
erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.
5. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der
Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6. Die Organisation und Vergabe von Buchungen sowie die Ausführung der beauftragten Arbeiten erfolgen mit größtmöglicher
Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z. B. Umstände höherer Gewalt,
plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen usw.), der Fotograf nicht zu dem vereinbarten
Fototermin erscheinen oder vereinbarte Liefertermine nicht einhalten, können die Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche
für jegliche daraus resultierenden Schäden, Folgen oder Mehrkosten geltend machen. Der Fotograf verpflichtet sich jedoch in
diesem Falle, die jeweils geleistete Anzahlung den Auftraggebern zurückzuerstatten.
7. Sollte es kurzfristig aufgrund der oben genannten Umstände höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, und sollte
der Fotograf aufgrund dieser Umstände hierzu in der Lage sein, wird er sich bemühen, soweit von den Auftraggebern
gewünscht, einen Ersatzfotografen zu empfehlen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch auf einen
Ersatzfotografen wird hierdurch nicht begründet.
8. Für eventuelle Mehrkosten, die durch die Buchung eines Ersatzfotografen oder anderer Dritter entstehen, wird ausdrücklich
nicht gehaftet.
9. Falls es zu dem geplanten Datum aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich der Parteien liegen, nicht möglich ist, die
Hochzeit durchzuführen, werden die Parteien zunächst versuchen, gemeinsam einen Ausweichtermin zu finden. Hierbei sind
bereits bestehende Buchungen des Fotografen für beide Seiten zu berücksichtigen. Für den Fall einer einvernehmlichen
Verschiebung kann die Terminreservierungsgebühr abzüglich bereits geleisteter Spesen zur Gänze für ein neues Datum
einbehalten werden. Für den Fall, dass die Parteien innerhalb von 4 Wochen nach Beginn der Gespräche über eine mögliche
Verschiebung keinen geeigneten neuen Termin finden, findet § 8. dieser AGB Anwendung und es wird von einem Rücktritt des
Auftraggebers ausgegangen. Sofern Termine auf einen Zeitpunkt verschoben werden, zu dem der Auftragnehmer aufgrund
allgemeiner Preiserhöhungen von Neukunden bereits erhöhte Preise für die zu erbringende Leistung verlangt, stimmt der
Auftraggeber zu, die entstehende Differenz nachzuzahlen.
10. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung
verantwortlich.
11. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der
Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und
Hochzeitsalben übernimmt der Fotograf keine Haftung.
§ 8 Rücktritt
1. Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu einem Monat vor dem im Vertrag angegebenen Hochzeitstermin nach Maßgabe der
folgenden Bestimmung von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts
ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post an den Fotografen unter der oben angegebenen Anschrift.
2. Der guten Ordnung halber wird darauf hingewiesen, dass eine Rücktrittserklärung per E-Mail nicht der Schriftform genügt.
3. Eingang der Rücktrittserklärung
- innerhalb von 3 Tagen nach Unterzeichnung: Aufwandsentschädigung von 30,00 € zzgl. Fahrtkosten.
- bis zu 12 Monate vor Buchungstermin: 10 % des Preises
des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes
- bis zu 9 Monate vor Buchungstermin: 25 % des Preises
des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes
- bis zu 6 Monate vor Buchungstermin: 50 % des Preises
des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes
- bis zu 3 Monate vor Buchungstermin: 75 % des Preises
des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes- bis zu 1 Monat oder kürzer vor Buchungstermin:
100 % des Preises des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes.
4. Wenn die im Angebot vereinbarte Leistung vom Kunden storniert wird und der Fotograf für die stornierte Hochzeit mindestens
eine gleichwertige Hochzeit vereinbaren kann, wird die volle Summe der Anzahlung zurückerstattet. Sollte jedoch eine Differenz
hinsichtlich des Wertes der neu gebuchten Hochzeit zu dieser Vereinbarung bestehen, wird der Fotograf die Summe der
Differenz einbehalten und die restliche Summe der Anzahlung zurückerstatten. Kann nachweislich keine anderweitige Buchung
vonseiten des Fotografen wahrgenommen werden bzw. wurden weitere Anfragen aufgrund des bestehenden Vertrages
nachweislich nicht mehr angenommen, entsteht dem Fotografen demnach ein Vermögensschaden, der mit 75 % des
vereinbarten Basishonorars (Honorar ohne Nebenkosten wie Buchkosten, Reise- und Fahrtkostenpauschalen) in Rechnung
gestellt wird.
5. Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), der zu einer Absage der
Trauung/Feierlichkeiten führt. Eine Überprüfung/Ein Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.
§ 9 Exklusivität und Befugnisse
1. Der Bildstil des Fotografen ist den Auftraggebern sowohl hinsichtlich der Erstellung von Fotografien als auch der Bildauswahl
und -bearbeitung bekannt. Der Fotograf ist bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei.
Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen. Der Fotograf erstellt eine realistische Fotoreportage. Den Auftraggebern
ist bewusst, dass hierbei Personen, Abläufe und Dinge realitätsnah dargestellt werden und die Bilder im Rahmen dieser
Vereinbarung auch nur hinsichtlich Licht, Farben und Schärfe korrigiert werden. Eine weitergehende Bearbeitung (Retusche) ist
hiervon nicht umfasst. Der Fotograf ist bemüht, von allen Gästen Bilder zu erstellen. Die Parteien sind sich jedoch darüber im
Klaren, dass es vorkommen kann, dass einzelne Gäste nicht fotografiert werden können/wollen. Der Fotograf ist der einzige
professionelle Fotograf, der am Hochzeitstag beauftragt ist, diesen fotografisch zu begleiten.
2. Die Auftraggeber haben sicherzustellen, dass auch keine fotografischen Dienstleister von den Gästen oder anderen an der
Hochzeit beteiligten Dienstleistern beauftragt werden. Dies gilt insbesondere auch für Dienstleister, die Fotografie als
kostenlose Zusatzleistung (DJ, Videografen usw.), oder Hochzeitsfotografie als künstlerisches Event anbieten. Die Gäste sind
herzlich eingeladen, auf der Hochzeit Schnappschüsse als persönliche Erinnerungen aufzunehmen. Die Reportage des Tages
sowie die Porträtfotos bleiben aber dem Fotografen vorbehalten.
3. Der Fotograf hat bezüglich Positionierung von Personen, Kamera und Ausrüstung Priorität vor allen anderen Personen, die
Foto- oder Videoaufnahmen erstellen. Sollte ein Videograf oder Videoteam engagiert werden, so muss dies vorher ausdrücklich
mit dem Fotografen abgestimmt werden. Sollte ein weiterer professioneller Fotograf Aufnahmen des Brautpaares und der
Gesellschaft anfertigen und diese Arbeiten auf Aufforderung des Fotografen und/oder der Auftraggeber nicht einstellen, ist der
Fotograf berechtigt, die fotografische Begleitung abzubrechen. Die Auftraggeber werden in diesem Fall die jeweils gemäß
diesem Vertrag gebuchten Leistungen trotzdem vollumfänglich bezahlen.
§ 10 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, diesen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14
Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen
Erklärung (z. B. eines mit der Post versandten Briefes, eines Telefax oder einer E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu
widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht
vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite
elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B.
per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der
Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der
Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die
von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung
verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen
wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.